Bei einem kurzen Praktikum in Ecuador reicht eine Auslandreisekrankenversicherung, die einen Rücktransport mit einschließt. Diese ist jedoch unerlässlich, da die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung im Ausland bei Unfällen und Krankheiten nur in einem begrenzten Umfang Kosten übernimmt. Die Versicherung bietet eine freie Arzt- und Krankenhauswahl vor Ort und übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie ambulante und stationäre Behandlungen. Auch der Transport zur stationären Behandlung in das nächstliegende Krankenhaus ist in dem Versicherungsschutz mit inbegriffen. Entscheidend bei Reisekrankenversicherungen ist die Frage nach der maximalen Leistungsdauer. Bei einem Jahresvertrag leistet der Versicherer in der Regel für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen. Der Beitrag hierfür beginnt schon bei günstigen 8 Euro im Jahr.
Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland bietet es sich an, vorab eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten für Praktikanten, Studierenden, Sprachreisenden etc., d.h. Personen, die zu Aus- und Weiterbildungszwecken ins Ausland reisen, spezielle Pakete mit einem Rundumschutz an. Wer ein Stipendium bewilligt bekommen hat, sollte auch dort immer nachfragen, ob die Kosten für die Auslandskrankenversicherung nicht auch übernommen werden können. Bei einem Studium im Ausland übernimmt beispielsweise das Bafög-Amt diese anfallenden Kosten.